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Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines zugewählten Mitgliedes
Die Vorsitzende Frau Gaedecke unterrichtet Herrn Karlheinz Drewes als zugewähltes Mitglied über die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung gemäß § 54 Abs. 3 i.V.m. § 43 und § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Herr Drewes bestätigt durch seine Unterschrift auf der Niederschrift, dass er auf die Pflichten und die daraus resultierende Haftung hingewiesen worden ist. |