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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
Die Verwaltung teilt Folgendes mit:
Beschleunigte Zusammenlegung Erbenholz, Region Hannover 220, nach § 91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Die geplante beschleunigte Zusammenlegung Erbenholz, ein Verfahren nach § 91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), soll in diesem Jahr angeordnet werden. Hierzu ist die Abstimmung der Neugestaltungsgrundsätze gemäß § 38 FlurbG i. V. m. Ziffer 12.3.2. Richtlinie über die Planung von Anlagen in Verfahren nach dem FlurbG (RFlurbPlanung) und Anhörung nach § 93 Abs. 2 FlurbG erforderlich. Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine – Weser in Hildesheim bittet um Stellungnahme bis zum 20.11.2020. In ihrer Stellungnahme wird die Stadt Sehnde auf die Beachtung der Inhalte der Naturschutzverordnung zum Naturschutzgebiet NSG-HA 217 „Bockmerholz, Gaim“ und die Vorgaben an Natura 2000 hinweisen.
Die Beratung zum Verfahren zur beschleunigten Zusammenlegung der Flächen wird in einer späteren Sitzung erfolgen.
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