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Auszug - Bebauungsplan Nr. 355 "Gewerbegebiet Sehnde-Ost", im Ortsteil Sehnde, Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2020/0859 zum Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“.
Fragen der Ortsratsmitglieder werden von Herrn Kraft beantwortet.
Der Ortsrat hat darum gebeten, dass vor dem Satzungsbeschluss der neue Investor dem Ortsrat seine Planungen vorstellt. Beschluss: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ und der Begründung mit Umweltbericht zum 2. Entwurf wird zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 4a (3) BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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