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Auszug - Bebauungsplan Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" hier: Aufstellungsbeschluss
Herr Digwa ist zu diesem Punkt nicht anwesend.
Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bebauung der Ortslage Rethmar, im Süden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Norden durch die B65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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