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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straßen "Astrid-Lindgren-Straße" und "Nordstraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Absicht der Einziehung-
G. Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2021/0912 zur Einziehung von Teilflächen der Straßen „Astrid-Lindgren-Straße“ und „Nordstraße“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde.
Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss: Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, das Flurstück 102/197 der Flur 3 als Teilfläche der Straße „Astrid-Lindgren-Straße“ in Sehnde, Gemarkung Sehnde, zur Größe von insgesamt ca. 65 m², derzeitig Verkehrsfläche der Straße „Astrid-Lindgren-Straße“ sowie das Flurstück 219/4 der Flur 13 als Teilfläche der Straße „Nordstraße“ in Sehnde, Gemarkung Sehnde, zur Größe von insgesamt ca. 35 m², derzeit Verkehrsfläche der Straße „Nordstraße“ (Stichweg zur Mittelstraße) gem. § 8 NStrG einzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
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