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Auszug - Einführung einer Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde - Anlagerichtlinie -
Herr Wissmann stellt die Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde - Anlagenrichtlinie – ausführlich vor und geht im Anschluss daran auf die Anmerkungen des Gremiums ein. In §2 Abs.4 soll der zweite Satz gestrichen werden. In §4 Abs.1 soll das Wort „grundsätzlich“ herausgestrichen werden und als Anlageform sollen die „Sparbriefe“ ergänzt werden. Beschluss: Der Rat beschließt die der Beschlussvorlage Nr. 2021/0977 beigefügten Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde – Anlagerichtlinie – mit den drei zuvor genannten Änderungen.
Abstimmungsergebnis:
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