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Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Energieversorgung Sehnde GmbH; hier: Beauftragung der Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Weisung der Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH
Herr Wissmann erläutert kurz den Sachverhalt.
Nachdem zu diesem TOP keine Fragen gestellt werden, lässt Frau Benecke über die Beschlussvorlage abstimmen. Beschluss:
Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat dem Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und der Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.
Darüber hinaus wird entsprechend des Aufsichtsratsbeschlusses die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH (Düsseldorf) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beauftragt.
Dementsprechend wird die Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH von dem Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH ebenfalls zu dieser Beschlussfassung angewiesen.
Abstimmungsergebnis:
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