Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG der Ortsratsmitglieder  

Konstituierende Sitzung des Ortsrates Rethmar
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Rethmar Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gutshof Rethmar
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar
Zusatz: Die Sitzung findet für Besucher*innen nach der 3G-Regel statt. Bitte bringen Sie als Zuhörer*in einen Nachweis mit, dass Sie vollständig geimpft oder genesen sind. Alternativ können Sie auch einen Antigen-Schnelltest (maximal 24- Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
 
Wortprotokoll

Bürgermeister Kruse weist Ortsbürgermeister Jäntsch gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsbürgermeister Jäntsch durch seine Unterschrift.

 

 

Ortsbürgermeister Jäntsch weist die Ortsratsmitglieder Klaus Walter Digwa, Amelunxen, Friehe, Lüders und Reinsch gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen  wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschrift.