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Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG der Ortsratsmitglieder
Bürgermeister Kruse weist Ortsbürgermeister Jäntsch gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsbürgermeister Jäntsch durch seine Unterschrift.
Ortsbürgermeister Jäntsch weist die Ortsratsmitglieder Klaus Walter Digwa, Amelunxen, Friehe, Lüders und Reinsch gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschrift.
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