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Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG der Ortsratsmitglieder
Bürgermeister Kruse weist Ortsbürgermeisterin Dr. Silke Lesemann gemäß § 43 NKomVG auf die ihr nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsbürgermeisterin Dr. Lesemann durch ihre Unterschrift.
Ortsbürgermeisterin Dr. Lesemann weist die Ortsratsmitglieder Gora, Hensen, Lappann und Wirries gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschrift.
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