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Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG der Ortsratsmitglieder
Ortsbürgermeister Helmut Süß weist die Ortsratsmitglieder Ralf Marotzke, Andrea Gaedecke, Kurt Schwarzkopf, Hans-Heinrich Meyer, Dr. Hartmut Pick, Florian Schuchardt, Günter Pöser, Wolfgang Toboldt, Anna Warneke und Manfred Lill gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschrift.
Bürgermeister Kruse weist Ortsbürgermeister Helmut Süß gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsbürgermeister Süß durch seine Unterschrift.
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