Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG der Ortsratsmitglieder
Bürgermeister Kruse weist Ortsbürgermeister Konrad Haarstrich gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsbürgermeister Haarstrich durch seine Unterschrift.
Ortsbürgermeister Haarstrich weist die Ortsratsmitglieder Maximilian Arnhold, Iris Bennwig, Andreas Busch, Holger Gutzeit, Stefanie Meyer und Nils Wilke-Rampenthal gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschrift.
|