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Auszug - Beschlussfassung über die Repräsentation in der Ortschaft gemäß § 93 NKomVG
Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar beschließt, dass die Ortschaften durch den Ortsbürgermeister oder im Vertretungsfall durch den stellvertretenden Ortsbürgermeister repräsentiert wird.
Sollten die Genannten verhindert sein, bestimmt der Ortsbürgermeister die Vertretung.
Abstimmungsergebnis:
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