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Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG der Ortsratsmitglieder
Erste Stadträtin Conrady weist Ortsbürgermeister Schemschat gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsbürgermeister Schemschat durch seine Unterschrift.
Ortsbürgermeister Schemschat weist die Ortsratsmitglieder Uwe Eichelkraut, Wolfgang Großmann, Sarah Piesik, Elisabeth Schärling, Ulrike Schnelle und Anastasia Siegismund gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschrift.
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