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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
Herr Wissmann beantwortet die Anfragen aus der letzten Sitzung wie folgt:
Die abgängige Eingangstür der Kapelle Gretenberg kann nicht mehr repariert werden. Die Erneuerung der Tür wird Anfang 2022 aus den Mitteln der Bauunterhaltung vorgenommen.
Ferner teilt er mit, dass der Frontmeter-Maßstab für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren rechtlich zulässig ist und daher weiterhin angewendet wird. Das Urteil des Oberlandesgerichts wird bei der Stadt Sehnde bereits umgesetzt und eine Anpassung ist daher nicht notwendig. |