Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NkomVG und Verpflichtung der zugewählten Mitglieder
Frau Gaedecke nimmt die Belehrung vor, indem sie die Paragraphen aus dem NKomVG verliest. Jeweils ein Exemplar des NKomVG wurde an die zugewählten Mitglieder verteilt. |