Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
- Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2017 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.093.113,88 € wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.979.813,73 € wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
33 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
1 | Enthaltung/en |