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Auszug - Beschlussfassung gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG über das Ausscheiden von Ortsratsmitglied Rainer Kostecki
Ortsbürgermeister Bernd Ostermeyer trägt den Sachverhalt vor.
Herr Kostecki hat mit Schreiben vom 22.11.2021 mitgeteilt, dass er sein Mandat im Ortsrat Bilm niedergelegt hat.
Nach § 52 Abs. 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Ortsrat durch Verzicht auf das Mandat. Dieser ist gegenüber dem Bürgermeister schriftlich zu erklären und kann nicht widerrufen werden. Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Beschluss: Der Ortsrat Bilm stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass Herr Kostecki aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 22.11.2021, aus dem Ortsrat Bilm ausgeschieden ist.
Abstimmungsergebnis:
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