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Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG von Ortsratsmitglied Frau Manuela Lach
Frau Lach nimmt ab TOP 15 an der Sitzung teil.
Somit sind 7 stimmberechtigte Ortsratsmitglieder anwesend.
Ortsbürgermeister Bernd Ostermeyer weist Ortsratsmitglied Manuela Lach gemäß § 43 NKomVG auf die ihr nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigt Frau Lach durch ihre Unterschrift.
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