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Auszug - Bebauungsplan Nr. 334, 4. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Stadt der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
G. Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2021/0051 zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2021/0051 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2021/0051 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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