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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Peiner Straße" in Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) - Einziehungsbeschluss
Es wird ohne Beratung abgestimmt. Beschluss:
Beschluss: Der Rat beschließt, die Teilfläche des Flurstückes 84/4 der Flur 3, Gemarkung Sehnde der Straße "Peiner Straße" zur Größe von ca. 15 m² gemäß § 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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