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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straßen "Astrid-Lindgren-Straße" und "Nordstraße" in Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
Es wird ohne Beratung abgestimmt.
Beschluss:
Beschluss: Der Rat beschließt die Teilfläche der Straße „Astrid-Lindgren-Straße“, Flurstück 102/197 der Flur 3, Gemarkung Sehnde, zur Größe von insgesamt ca. 65 m², derzeitig Verkehrsfläche sowie die Teilfläche der Straße „Nordstraße“, Flurstück 219/4 der Flur 13, Gemarkung Sehnde, zur Größe von insgesamt ca. 35 m², derzeit Verkehrsfläche (Stichweg zur Mittelstraße) gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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