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Auszug - Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen  

Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 16.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2022/0095 Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In längerer Diskussion werden insbesondere folgende Punkte behandelt:

 

1.)    Die Definition, wann die Regelmäßigkeit beim Füttern von freilebenden Katzen gegeben ist (§§ 3 und 4). Hierzu führt Frau Boczek vom Tierheim Burgdorf aus, dass, sobald sich Personen über einen Zeitraum von 4 Wochen unabhängig von der konkreten Anzahl oder Frequenz der Fütterungen um ein freilebendes Tier kümmern, von einer Regelmäßigkeit ausgegangen wird.

 

 

 

 

 

2.)    Die Aufnahme einer Übergangsfrist, um den Verantwortlichen die Möglichkeit zu geben, in angemessenem Zeitraum die Vorgaben der Verordnung umzusetzen ohne ab dem ersten Tag der Geltung ein Bußgeld zu riskieren.

 

 


Beschluss:

a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungssausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt, die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht r Katzen um den § 1 Nr. 4 zu erweitern: Von Regelmäßigkeit ist auszugehen, wenn eine Person einer Katze über einen Zeitraum von 4 Wochen mehrfach Futter anbietet.

 

Beschluss:

a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungssausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt, die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht r Katzen um den § 8 Satz 2 zu erweitern: Den bisherigen Katzenhalterinnen und Haltern, sowie Personen, die freilebenden Katzen regelmäßig Futter an bestimmten Stellen anbieten, wird eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2022 gewährt, um die in dieser Verordnung geforderten Maßnahmen umzusetzen; in diesem Zeitraum wird kein Bußgeld verhängt.

 

 

Beschluss:

a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungssausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht r Katzen in der Fassung mit den empfohlenen Ergänzungen.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en