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Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) hier: Widmung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges "Trendelkampsweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
Es wird ohne Beratung abgestimmt.
Beschluss:
Beschluss: Das Teilstück des Wirtschaftsweges „Trendelkampsweg“, in der Gemarkung Sehnde mit der Flurbezeichnung „Am Trendelkampe“, Flur 22, Flurstück 18/2, wird gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Abstimmungsergebnis:
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