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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Schmiedestraße" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-
Es wird ohne Beratung abgestimmt.
Beschluss:
Beschluss: Es ist beabsichtigt, einen Teil des Flurstücks 301/25 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Schmiedestraße“ in Bolzum zur Größe von insgesamt ca. 360 m², derzeitig Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche (Spielplatz, Bolzplatz) sowie Straßenbegleitgrünfläche, der Straße „Schmiedestraße“ gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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