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Auszug - Bebauungsplan Nr. 334 "Südtorfeld", 4. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und §§ 3, 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 3 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 3 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 3 zur Beschlussvorlage 2022/0094 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 334 "Südtorfeld“, 4. Änderung, als Satzung und die Begründung dazu.
Abstimmungsergebnis:
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