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Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) hier: Widmung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges "Trendelkampsweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde  

Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2022/0098 Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
hier: Widmung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges "Trendelkampsweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Das Teilstück des Wirtschaftsweges „Trendelkampsweg“, in der Gemarkung Sehnde mit der Flurbezeichnung „Am Trendelkampe“, Flur 22, Flurstück 18/2, wird gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en