Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Schmiedestraße" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Absicht der Einziehung-
Beschluss:
Es ist beabsichtigt, einen Teil des Flurstücks 301/25 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Schmiedestraße“ in Bolzum zur Größe von insgesamt ca. 360 m², derzeitig Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche (Spielplatz, Bolzplatz) sowie Straßenbegleitgrünfläche, der Straße „Schmiedestraße“ gem. § 8 NStrG einzuziehen.
Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
31 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
0 | Enthaltung/en |