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Auszug - Aussprache über die Ortsbegehung
Der Ortsrat Ilten hat in der Zeit von 16:00 Uhr bis 17:50 Uhr eine Ortsbegehung durchgeführt. Daran haben Ortsbürgermeister Choitz und die Ortsratsmitglieder Heinen, Bluhm, Benecke, Blanc, Germis, Helmdorf, König, Reiser und beratendes Mitglied Sardar Amiri teilgenommen.
Folgendes wurde festgestellt:
Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen Vorplatz erneuern / Ersatz Mülleimer / Tischtennisplatte reinigen. Für die Erstellung eines Naturpfads in dem Bereich der Jugendhütte erarbeiten die Ortsratsmitglieder Blanc, König und Reiser ein Konzept und stellen dies mit einem Kostenvorschlag dem Ortsrat vor.
Begründung: Die Verkehrszeichen “vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“ sind von der Größe zu klein angefertigt und stehen nicht nah genug zur Kirchstraße. Viele Autofahrer aus Hannover kommend nehmen die zurzeit dort angebrachten Verkehrszeichen nicht wahr und biegen links in die Kirchstraße ein. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Verwaltung: * Das positive Votum des Ortsrates Ilten zur neuen Verkehrsführung im Bereich Sehnder Straße/Kirchstraße wird zur Kenntnis genommen. Der Verkehrsversuch wird daher ohne weitere Evaluierung in einen Dauerzustand übergeleitet. Die Straßenmeisterei Burgdorf wird gebeten die durchgezogene Linie zu ergänzen. Sowohl die Größe von Verkehrszeichen als auch deren Abstand sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bzw. in der Verwaltungsvorschrift zur StVO vorgegeben und nicht lokal anpassbar. Die neue Verkehrsführung dient der Verhinderung von Schleichverkehren. Unter Schleichverkehren wird die ungewollte Verlagerung des Kfz-Verkehrs durch Ortskundige verstanden. Ortskundige benötigen keine Hinweisbeschilderung.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Verwaltung: * Hierzu ist grundsätzlich anzumerken, dass angesichts der allen Verkehrsteilnehmenden obliegenden Verpflichtung, die Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eigenverantwortlich zu beachten, örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen (dazu gehören auch Fahrbahnmarkierungen) und Verkehrseinrichtungen nur dort getroffen werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (§ 39 Abs. 1 StVO). Verkehrszeichen, die lediglich eine gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.
Der Knotenpunkt Breslauer Straße/ Berliner Straße wurde in den vergangenen Wochen mehrfach an unterschiedlichen Tagen bzw. Uhrzeiten aufgesucht. Der geschilderte Sachverhalt konnte nicht reproduziert werden. Es wurden keine Zuwiderhandlungen nach § 12 Abs. 3 Nr.1 StVO „Parken im 5m-Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen“ festgestellt; es gibt keine Unfallauffälligkeiten. Die Notwendigkeit einer Fahrbahnmarkierung wird nicht gesehen.
Bei den Farbmarkierungen als Schulwegsicherung wird vermutlich die Aktion „Kleine Füße-sicherer Schulweg“ gemeint sein. Informationen hierzu gibt es u.a. auf der Seite des Kultusministeriums oder der Verkehrswacht. In Sehnde werden die Füße in Absprache mit der örtlichen Polizei (Herr Flohr als Kontaktbeamter) gesprüht. (Es handelt sich um keine Fahrbahnmarkierung im Sinne der StVO.)
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Verwaltung: * Die geschilderte Einschränkung durch mangelnde Einsehbarkeit bildet die elektronischen Unfallsteckkarte der Polizei nicht ab, der Knoten Hindenburgstraße/Am Kälberanger ist unfalltechnisch absolut unauffällig. Im Übrigen gilt § 6 StVO „Wer an … einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.“
Das Team Verkehrsordnungswidrigkeiten der Stadt Sehnde hat an beiden vorgenannten Knotenpunkten keine Zuwiderhandlungen festgestellt. Unabhängig davon werden diese Bereiche weiterhin überwacht. Abgesehen davon können Verkehrsverstöße dem FD Ordnung gerne auch als „Fremdanzeige“ unter Bürgertipps oder direkt an verkehrsordnungswidrigkeiten@sehnde.de mit einem aussagefähigem Foto gemeldet werden.
Während eines gemeinsamen Ortstermins am 02.12.2021 -unter anderem mit Vertretern der Polizeiinspektion Burgdorf- wurde eine bauliche Fußwegeergänzung an der östlichen Seite der Straße Im Steinkamp zwischen der Hindenburgstraße und der Berliner Straße zur Verringerung der Querungsbreite und -notwendigkeit angeregt. Gibt es hierzu schon eine Tendenz?
- Am Park, Bereich Hausnummer 58 - Im Steinkamp, Bereich Hausnummer 49 oder 51 - Hugo-Remmert-Straße, Höhe Kita Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen Verwaltung: * Hierfür bitte Anträge auf Sondernutzungserlaubnis bei Frau Hornbostel stellen.
* Diese Antworten hat der Ortsrat am 03.06.2022 per Mail erhalten.
Der Ortsrat Ilten fordert, dass die festgestellten Mängel beseitigt werden und die Umsetzung der Anregungen und Forderungen schnellstmöglich erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
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