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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG von Ortsratsmitglied Frau Heike Fahrenhold
Ortsbürgermeisterin Almuth Gellermann weist Ortsratsmitglied Heike Fahrenhold gemäß § 43 NKomVG auf die ihr nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigt das Ortsratsmitglied durch ihre Unterschrift |