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Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG
Ortsbürgermeister Konrad Haarstrich weist Ortsratsmitglied Marcus-Konrad Haarstrich gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigt das Ortsratsmitglied durch seine Unterschrift.
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