Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines zugewählten Mitglieds des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes(NKomVG)
Die Vorsitzende Benecke weist das zugewählte Mitglied des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Herrn Götting gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)auf die ihm nach den § 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn, seine Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen wahrzunehmen. Die Pflichtenbelehrung bestätigt Herr Götting durch seine Unterschrift.