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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Fachdienstleiter Bruns teilt mit:

 

  • Eine Änderung des Sitzungskalenders ist notwendig geworden. Davon betroffen ist die geplante FA-Sitzung am 23.03.2023 und wegen einer Fortbildung die Sitzung am 04.05.2023. Im Anschluss der Sitzung wird mit dem Vorsitzenden über einen bzw. möglicherweise zwei neue Termine gesprochen. (Ergebnis: Der Termin am 23.03.2023 entfällt; die Sitzung vom 04.05.2023 wird auf Dienstag, den 02.05.2023 vorgezogen).
     
  • Der Sportring Sehnde und zwischenzeitlich auch die CDU Fraktion haben eine Überarbeitung des Verfahrens im Umgang mit Erbbauzinsen von Sportvereinen angemahnt. Hintergrund ist eine Überprüfung der wirtschaftlichen Betätigung aus Dezember 2022. Dieses Thema wird am 13.02.2023 durch den VA in den zuständigen Ausschuss verwiesen.
     
  • Die Region Hannover hat im Dezember mitgeteilt, dass sie bei einer Schulbezirksänderung eine Anbindung zwischen den Orten Wassel und Höver sicherstellen würde, sofern die ÜSTRA kein Linienangebot auflegt. Die Stadt Sehnde müsste hierzu nicht in Vorleistung treten.

 

 

Aus dem Fachdienst Soziales, Teilhabe und Integration wird mitgeteilt:

 

-          Nachdem im Oktober die Landesaufnahmebehörde angekündigt hatte, ausnahmslos und unter Ausschöpfung der wöchentlichen Quoten zuzuweisen und gleichzeitig vom NStGB geraten wurde, sich auf einen erheblichen Zustrom ukrainischer Vertriebener einzustellen, wurde eine der Gemeinschaftsunterkünfte nicht wie geplant aufgegeben und ein weiterer Teil einer bestehenden Unterkunft zugemietet. Die Zuweisungen sind jedoch deutlich hinter den Ankündigungen zurückgeblieben, so dass derzeit in Gemeinschaftsunterkünften erheblicher Leerstand (aktuell 113 Plätze) zu verzeichnen ist, der zu Lasten der Kommunen geht. Da sich auch die anderen Kommunen entsprechend vorbereitet haben, betrifft dies nicht nur Sehnde. Zwischen den beteiligten Ressorts der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sollen Gespräche zu weiteren Finanzierungsfragen geführt werden. Für das Jahr 2023 stellt der Bund zusätzlich 1,5 Mrd. Euro für Ausgaben im Zusammenhang mit der Vertreibung aus der Ukraine zur Verfügung.
 

-          Seit Festlegung der letzten Aufnahmequote vor Beginn der Ukraine Krise aus September 2021 wurden in Sehnde insgesamt 427 Personen, davon 72 Geflüchtete und 355 Vertriebene aufgenommen.
 

-          Der Erfüllungsgrad für Sehnde wurde per 16.11.2022 mit noch 162 aufzunehmenden Personen angegeben. Seither wurden 20 Personen aufgenommen, so dass noch 142 Personen aus der Quote aufgenommen werden müssten. Allerdings befindet sich eine Differenz der Ausländerbehörde zu den von uns dort angemeldeten Personen derzeit in Klärung.
 

-          Die Wohngeldreform wird aktuell im Fachdienst umgesetzt. Die die hierfür notwendige Programmumstellung ist zum 18.01.23 erfolgt, so dass es in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war, für alle Wohngeldbeziehenden die Neuberechnungen vorzunehmen. Die Neuberechnungen werden nun nach und nach vorgenommen, so dass die Berechtigten die Nachzahlungen Mitte Februar und Anfang März erhalten können. Die Auszahlung des Heizkostenzuschuss II erfolgt in der ersten Hälfte des Februars, die entsprechenden Bescheide werden an die Berechtigten in den nächsten Tagen zugestellt. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 139.785,00 Euro.

Zum Vergleich: Der in 2022 gezahlte Heizkostenzuschuss I, betrug insgesamt 87.370 €. Wenn die Neuberechnungen abgeschlossen sind, erfolgt die Bearbeitung der Neuanträge. Für das neue Wohngeld Plus sind bis zum 23.01.2023 in der Wohngeldstelle 47 Anträge eingegangen. Täglich kommen neue Anträge hinzu. Wer im Dezember noch kein Wohngeld bezogen hat, muss für das neue Wohngeld Plus einen Antrag stellen. Dass sich das lohnen kann, hat z.B. eine Familie festgestellt, deren Antrag im Dezember nach altem Recht noch abgelehnt werden musste und die sich nunmehr über 450 € Wohngeld monatlich ab Januar freuen kann.