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Ratsinformationssystem
Auszug - "Einwohnerfragestunde"
Es wird angefragt ob die Verwaltung es mitberücksichtigt, wenn Kitakinder/Krippenkinder unterschiedliche Betreuungszeiten haben und ein Kind den Spätdienst nicht nutzen kann, da das andere Kind früher abgeholt werden muss.
Frau Strauß bedankt sich für die Anregung hierauf nochmal verstärkt zu achten.
Es wird gefragt, wenn es zum Erzwingung streik kommen sollte und die Krippe schließt, ob die Gebühren erstattet werden.
Frau Strauß erläutert, dass die Satzung vorsieht wenn die Einrichtung mehr als 10 Betreuungstage am Stück geschlossen ist, werden die Gebühren erstattet.
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