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Ratsinformationssystem
Auszug - Anfragen an die Verwaltung
Fachausschussmitglied A. Heinen: In der Straße „Am Park“ haben sich wieder in Höhe der Reihenhäuser in der Fahrbahn Steine gelöst. Können die Steine wieder befestigt werden?
Verwaltung/Fachausschuss: Ein Auftrag zur Reparatur wird erteilt.
Fachausschussmitglied A. Heinen: Bei den Aufbrüchen von htp wurde die Pflasterfläche nicht wiederhergestellt. Wann erfolgt die Wiederherstellung?
Verwaltung/Fachausschuss: Wenn die Arbeiten zur Glasfaserverlegung in Ilten beendet sind, werden die Schäden aufgenommen und htp zur Beseitigung aufgefordert.
Fachausschussmitglied A. Heinen: Auf der B65 (Sehnder Straße) ist in Höhe der Einfahrt in die Kirchstraße keine durchgezogene Linie vorhanden. Wann wird die durchgezogene Linie wiederhergestellt?
Verwaltung/Fachausschuss: Wird weitergegeben.
Fachausschussmitglied B. Ostermeyer: Wann werden die Mülleimer in Bilm aufgestellt?
Verwaltung/Fachausschuss: Die Mülleimer werden nach Abstimmung der Standorte vom Baubetriebshof aufgestellt.
Fachausschussmitglied B. Ostermeyer: Bei der Bushaltestelle „Am Denkmal“ funktioniert die Beleuchtung nicht, wann wird die Beleuchtung wiederhergestellt?
Verwaltung/Fachausschuss: Für die Beleuchtung fehlen Ersatzteile. Es wird nachgefragt, wann mit der Reparatur zu rechnen ist.
Fachausschussmitglied B. Ostermeyer: Aus Richtung Wassel kommend wurden vor Bilm auf beiden Seiten insgesamt 5 Bäume gefällt. Warum wurden die Bäume gefällt? Gabt es eine Abstimmung mit der Stadt Sehnde?
Verwaltung/Fachausschuss: Wird bei der Region Hannover nachgefragt. Es wird empfohlen auch hier direkt bei der Region Hannover nachzufragen.
Fachausschussmitglied B. Ostermeyer: Wann finden Ortsbegehungen in den Ortsteilen statt?
Verwaltung/Fachausschuss: Die Anmeldung erfolgt über die Gremienbetreuung der Stadt Sehnde, da die Stelle der Ortsratsbetreuung zurzeit nicht besetzt ist.
Fachausschussmitglied E. Schärling: Wann wird die Nutzung einer Garage untersagt?
Verwaltung/Fachausschuss: Die Nutzung von Garagen wird bei einer Entfremdung der Nutzung untersagt, wenn die Garage nicht mehr der Unterbringung von Fahrzeugen dient. Mit einer „Fremdnutzung“ erlöscht die Genehmigung für die Garage.
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