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Auszug - 40. Änderung FNP - Isolierte Positivplanung
G. Kraft erläutert die im § 245e Baugesetzbuch (BauGB) formulierten Übergangsvorschriften zum Ausbau von Windenergieanlagen am Land.
Zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen am Land können nach dem neuen Planungssystem – Positivplanung bis zu 25% zu den im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen zusätzlich ausgewiesen werden. Die Stadt Sehnde hat im Flächennutzungsplan eine Fläche von rd. 117,4 ha für die Windenergienutzung ausgewiesen. Daraus lässt sich eine Fläche von rd. 29,36 ha (25%) errechnen, die nach der „isolierten Positivplanung“ zusätzlich ausgewiesen werden kann. Dies entspricht größenmäßig knapp der für Windenergie ausgewiesenen Fläche von Sehnde Nord. Es gibt im Fachausschuss eine allgemeine Zustimmung die „isolierte Positivplanung“ für das Stadtgebiet von Sehnde weiter zu verfolgen.
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