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Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG des Ortsratsmitgliedes
Bürgermeister Kruse weist Herrn Florian Menklein gemäß § 43 NKomVG auf die nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. |