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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straßen "Poststraße" und "Gutsstraße" in Sehnde-Rethmar, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Absicht der Einziehung
G. Kraft erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2023/0303 zur Einziehung von Teilflächen der Straßen „Poststraße“ und „Gutsstraße“ in Sehnde-Rethmar. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Beschluss: Es ist beabsichtigt, einen Teil der Flurstücke 222/7 und 232/11 der Flur 6, sowie einen Teil des Flurstücks 67/15 der Flur 11, Gemarkung Rethmar, als Teilflächen der Straßen „Poststraße“ und „Gutsstraße“ in Rethmar zur Größe von jeweils ca. 115 qm und 125 qm, derzeit Straßenbegleitgrünflächen gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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