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Ratsinformationssystem
Auszug - Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung
1. In der Gretenberger Straße werden um 22 Uhr die Straßenlampen teilweise ausgeschaltet. Dabei werden vier nebeneinanderliegende Lampen beginnend an der Kanalstraße in Richtung Kirche gleichzeitig ausgeschaltet, so dass der gesamte Bereich, in dem auch die Bushaltestelle Kanalstraße liegt, komplett dunkel ist. Die Anwohner aus diesem Bereich haben bereits mehrfach die Verwaltung hierauf hingewiesen. Daher meine Fragen: a) Ist diese Abschaltung von vier nebeneinanderliegenden Straßenlampen in der Gretenberger Straße beabsichtigt? Verwaltung: Nein. Es handelt sich hier um ein technisches Problem einer nicht korrespondierenden alten Steuerung mit der neuen Technik. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten konnte diese leider noch nicht ausgetauscht werden
b) Falls ja, wie ist die Begründung für diesen großen dunklen Bereich? c) Falls nein, wann erfolgt die Korrektur der Schaltung? Verwaltung: Die EVS (Avacon) arbeitet daran, diesen Umstand schnellstmöglich zu ändern. Nach Erhalt der Ersatzteile erfolgt ein zeitnaher Einbau.
2. Gerade hat die Erntezeit für Obst begonnen. Im Stadtgebiet gibt es eine Reihe von Obstbäumen, die der Stadt gehören und die von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können. Leider besteht eine große Unsicherheit, welches Obst gepflückt werden darf und welches sich im Privateigentum befindet.
a) Ist seitens der Stadt veröffentlicht, welche Bäume abgepflückt werden dürfen? Verwaltung: Ja, unter dem Link https://www.sehnde.de/portal/meldungen/ernten-ausdruecklich-erwuenscht--915003614-22550.html?rubrik=915000016 findet man nach Eingabe z. B. des Suchbegriffs „Obsternte“ allgemeine Informationen.
b) Beabsichtigt die Stadt, diese nutzbaren Bäume entsprechend zu kennzeichnen? Verwaltung: Unter dem Stichwort „Obst“ findet man die Liste mit den dargestellten Baumstandorten https://www.sehnde.de/portal/suche.html?suchbegriff=obst
a. Gibt es einen Grund, dass sich die Stadt nicht an der bundesweiten Aktion des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beteiligt, bei der die zum Pflücken freigegeben Bäume mit einem gelben Band gekennzeichnet werden? Verwaltung: Ein hierzu seinerzeit von der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde gestellter Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Wir nehmen Ihre Anfrage zum Anlass einer erneuten und künftig wiederkehrenden Information zur Aberntung von Obst an städtischen Bäumen auf unserer Internetseite.
3. In der letzten Ortsratssitzung hatte ich kritisiert, dass manche Antworten auf Fragen sehr unkonkret seien. Dazu wurde in dieser Sitzung gesagt, dann müssten die Fragen konkret gestellt werden. Zur letzten Sitzung hatte ich die konkrete Frage gestellt, wann die Bank am Bolzplatz im Ladeholz weggenommen wurde. Diese wurde wie folgt beantwortet (lt. Protokoll der Sitzung vom 27.07.2023): „Unmittelbar nach der Feststellung, dass sie aus der Verankerung entfernt wurde.“ Diese leider wieder unkonkrete Antwort veranlasst mich zu folgender Nachfrage:
Wann wurde festgestellt, dass die Bank am Bolzplatz aus der Verankerung entfernt wurde? Verwaltung: Am 29.06.2023 Am 05.09.2023 wurde die Bank wieder aufgestellt. Wir hoffen, dass die jetzige Befestigung „nachhaltig“ wirkt und keine Vandalismusschäden mehr auftreten.
Anfragen Herr Wölbitsch:
a) (Verkehrsrechtliche) Situation „Billerbachstr.“ - Bezüglich der Verkehrsführung in der Billerbachstr. haben mich bereits mehrere Anwohner*innen angesprochen! Dort soll es auch schon einige strittige und auch gefährliche Situationen gegeben haben. *Verwaltung: Die Ausweisung der Billerbachstraße zur Tempo 30-Zone wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 353 „Kleines Öhr“ politisch zum Ausdruck gebracht. Die Tempo 30-Zone wurde infolgedessen im August 2020 verkehrsbehördlich angeordnet; damit einhergehend wurde die Verkehrsführung von der bisherigen Vorfahrtsberechtigung (nach Z. 301 StVO) für die Billerbachstraße in eine „rechts vor links“-Regelung überführt.
Die geänderte Vorfahrtsregelung wurde für Verkehrsteilnehmende an den betroffenen Knotenpunkten mit Gefahrenzeichen visualisiert. Ebenfalls wurde der Gehweg zwischen Zuckerfabriksweg und Lehrter Straße explizit mit Zeichen 239 StVO „Gehweg“ beschildert, um zu verdeutlichen, dass nur noch der Fußverkehr nutzungsberechtigt ist. Diese zusätzlichen, zeitlich befristeten Hinweise wurden nach gut einem halben Jahr entfernt. Nach dieser Zeit wird vom Verordnungsgeber unterstellt, dass Verkehrsteilnehmende sich auf eine geänderte Verkehrssituation hinreichend eingestellt haben. In der Folge findet die (seit gut 20 Jahren geltende) Regelvermutung nach § 39 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) Anwendung: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen zu rechnen.“
Dieses vorweggestellt beantworte ich die Fragestellung wie folgt:
Ein Hauptthema/-problem ist dort der Radweg! Dieser ist (auch m. E.) nicht eindeutig erkennbar, wo nun der Radweg ist/lang geht, d. h. wo mit dem Rad gefahren werden kann und wo es nicht erlaubt ist! *Verwaltung: Im Verlauf der B443 ist nördlich des Kreisverkehrsplatzes ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240 StVO) angeordnet, diesen muss der Radverkehr nutzen.
Auf der östlichen Seite der Lehrter Straße (B443) wird dem Radverkehr mit der Beschilderung „Gehweg/Radverkehr frei“ (Zeichen 239/1022-10 StVO) die Nutzungsmöglichkeit für den Gehweg eröffnet. Der Radverkehr kann also entweder die Fahrbahn oder den Gehweg nutzen. Nutzt er den Gehweg hat der Radverkehr in besonderer Weise auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen. „Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“
In der Billerbachstraße selbst nutzt der Radverkehr seit Einrichtung der Tempo-30-Zone die Fahrbahn im Mischverkehr. Der Mischverkehr von Radverkehr und Kfz-Verkehr stellt seit dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010 die Standardsituation dar. Zudem dürfen Tempo-30-Zonen keine Radwege umfassen. (Ausnahme nach § 2 Abs. 5 StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.)
Desweiteren ist es auch das Sichtfeld im Kurvenbereich (direkt am Kreisel) „Lehrter Str. - Billerbachstr.“ sehr eingeschränkt bzw. und stellt so auch eine Gefahrenpunkt da, das dort etwaiger entgegenkommender Verkehr gar nicht oder sehr spät erkennbar ist! *Verwaltung: Die Grünpflege obliegt dem Baubetriebshof der Stadt Sehnde. Der Hinweis wurde zur Überprüfung und ggf. weiteren Veranlassung weitergeleitet.
- Einfahrten von der Billerbachstr. in die „Helene-Stöcker-Straße“, „Ricarda-Huch-Straße“ und „Kleines Öhr“ gilt unstrittig die Regel „rechts vor links“! Gilt diese Regelung auch bei dem „Zuckerfabriksweg“??? Oder ist dieser Weg als Einfahrt, Fuß-/Radweg o. ä. zu sehen, so dass dort ggf. von da kommend „Vorfahrt achten“ gilt und die Verkehrsteilnehmer auf der Billerbachstr. Vorfahrt haben? *Verwaltung: Der Zuckerfabriksweg ist Bestandteil der Tempo-30-Zone. Ohne Ausnahmetatbestand hat Vorfahrt, wer von rechts kommt. (Lediglich die drei Stichwege in der östlichen Billerbachstraße sind baulich mit einem abgesenkten Bordstein ausgestaltet und wartepflichtig.)
- Bei der Einmündung „Kleines Öhr“ gibt es auf beiden Seiten eine Straßenverengung. Gibt es da eine entsprechende Regelung bzgl. „Wer hat wann Vorfahrt“? *Verwaltung: Vorgezogene Seitenräume unterstützen den Fußverkehr durch die reduzierte Straßenbreite und die besseren Sichtbeziehungen zum Fahrverkehr. Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO), im Falle einer „Pattsituation“ müssen sich die Verkehrsteilnehmenden verständigen.
→ Wäre schön, wenn seitens der Verwaltung mal nachgeschaut und auch bzgl. der strittigen und unklaren Punkten ein Wenig „Licht ins Dunkle“ gebracht werden könnte *Verwaltung: Ich hoffe, die Erläuterungen haben die Fragen hinreichend beantwortet. Zum Schluss sei mir ein Zitat aus einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr aus dem Jahre 2009 im Zusammenhang mit der 46. Änderung zur StVO erlaubt: „Ziel dieser Verordnung und auch der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung ist es unter anderem, die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer zu stärken und den Schilderwald zu reduzieren. … Zum wiederholten Male wird in der Verordnungsbegründung darauf hingewiesen, dass viel zu viele Verkehrszeichen aufgestellt sind, so dass es zu Akzeptanzproblemen bei den Verkehrsteilnehmern kommt.“
b) Straßenbeleuchtung „Chausseestr.“ Auch hier wurde ich seitens Sehnder Anwohner/innen angesprochen. Es war vor dem Um-/Neubau der Chausseestr. so, dass vor/bei den Seitenstr. „Feldstr.“, „Werner-Höchstädt-Straße“ und „Am Trendelkamp“ eine entsprechende ausreichende Straßenbeleuchtung (in Form von Straßenlaternen) vorhanden war. Augenscheinlich ist diese Straßenlaterne an der Ecke „Chausseestr./Am Trendelkamp“ nicht mehr vorhanden, so dass dort keine ausreichende Beleuchtung mehr gegeben ist! Dort stand bisher eine Lampe an der Ecke bei den Garagen. Die nächsten Lampen stehen jeweils ein ganzes Stück vorher bzw. nachher weit weg. Des Weiteren haben die neuen LED-Lampen auch gegenüber der alten Lampengeneration einen anderen und auch eingeschränkten Lichtkegel, so dass eine ausreichende und sicherheitsrelevante Beleuchtung in der Straßeneinfahrt nicht mehr gegeben ist!
→ Warum ist diese Straßenlaterne nicht mehr da? Wurde diese bewusst oder versehentlich entfernt? → Kommt dort eine neue hin?
*Verwaltung: Laut lichttechnischer Berechnung ist die jetzige Situation ausreichend. Bedingt dadurch, dass die Anlage in der Chausseestraße noch nicht aktiviert ist, können wir zurzeit nicht prüfen, wie sich die Situation darstellt. Die alte Laterne ist noch vorhanden, die Kabel liegen auch noch. |