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Auszug - Innenstadtkonzept "Neue Mitte Sehnde" - hier: Fahrradparkhaus
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Sehnde aus dem Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ zu erarbeiten und auf Anforderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität einzureichen.
2. Der Rat beschließt für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 208.983,00 € zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“. Die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen sowie des Eigenanteils in Höhe von 10% erfolgt aus dem Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung mit den für 2023 und 2024 vorgesehenen Mitteln für die INV21.504 Umsetzung Maßnahmen Verkehrsentwicklungsplan (VEP).
3. Der zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% sowie die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Dies geschieht vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch den Haushaltsbeschluss 2025/26 sowie die Erteilung des Zuwendungsbescheides.
4. Der Rat der Stadt Sehnde verpflichtet sich, die Finanzierung der zu leistenden konsumtiven Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2026 hinaus sicher zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
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