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Ratsinformationssystem
Auszug - Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung
Die vom Ortsrat beschaffte Anzeige wurde von mir am 8. August im Rathaus abgegeben, da hier eine Ausschreibung hätte erfolgen müssen. Befindet sich eine neue Anlage in der Beschaffung? Sind hierfür weitere Ortsratsmittel einzustellen? Wenn ja in welcher Höhe *Verwaltung: Die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden sich im Eigentum der Stadt Sehnde. Eine Installation von Geschwindigkeitsmessanlagen muss daher durch fachlich qualifizierte Personen erfolgen. Hierzu stehen wir zurzeit mit den Stadtwerken Sehnde in Verbindung betr. Übernahme dieser Aufgabe sowie Darstellung des damit verbundenen Kostenaufwands.
Im Februar hatten zwei Ortstermine mit Herrn Wels stattgefunden. Hierbei ging es unter anderem um die Fläche an Dr. Sauer Straße Ecke Roter-Berg-Ring, die Bäume um den Sportplatz sowie die Verkehrsinsel an der Landesstraße.
- Wie wird mit dem Wäldchen an Dr. Sauer Straße Ecke Roter-Berg-Ring (Süd). Hier wurden einige aufgelaufene Bäume entnommen. *Verwaltung: Nach Rücksprache mit FDL 4.1 lassen wir das Wäldchen sich erst einmal selber entwickeln. In Zukunft wäre auch eine Pflanzung von Eichen denkbar, es müssen keine Obstbäume sein.
- Wie wird mit der Fläche an der Dr. Sauer Straße nördlich der Ecke Roter Berg-Ring (Süd) verfahren. Hier ist seitens des Ortsrates angedacht, die Fläche insektenfreundlicher zu gestalten, derzeit sind dort einige alte Obstbäume und Brombeeren. *Verwaltung: Die Fläche bedarf dann einer Planung mit Frau Teuber. Es wird allerdings schwer werden die Brombeeren dort zu entfernen.
- Am Sportplatz an der Hohenfelser Straße weisen verschiedene Bäume deutlich sichtbare Trockenschäden auf. Nach unserer Einschätzung ist hier die Verkehrssicherheit in Teilen möglicherweise nicht mehr gegeben. Da der Sportplatz rundherum von altem und wertvollem Baumbestand umgeben ist und der TUS Wehmingen die Kosten für ein beauftragtes Unternehmen nicht tragen kann, wurde bereits zugesagt, dass die Stadt Baumpflegemaßnahmen durchgeführt wird. Wird dies in diesem Herbst/Winter erfolgen? *Verwaltung: Kosten-Übernahme muss mit Herrn Bruns geklärt werden, ist in Klärung.
- Die Eichen auf der Verkehrsinsel an der Landesstraße sollten zum Teil entnommen und umgesetzt werden. Eine der Eichen sollte auf die Bürgerwiese gepflanzt werden. Wie ist hier der Sachstand. *Verwaltung: Die Umpflanzung ist beim BBH beauftragt. Zur Zeit gibt es sehr viele sicherheitsrelevante Arbeiten, die dementsprechend vorgezogen werden müssen.
- Der Ortsrat möchte noch in 2023 Blumenzwiebeln anschaffen und pflanzen. Ist hierfür eine Ausschreibung erforderlich? Gibt es eine Bezugsquelle, die genutzt werden sollte oder sind wir in der Wahl des Lieferanten frei? *Verwaltung: In diesem Jahr können wir leider keine Sammelbestellung für Blumenzwiebeln für die Ortsräte durchführen. Durch die personelle Umstrukturierung und Vakanzzeit konnten die notwendigen Vorbereitungen nicht frühzeitig getroffen werden. Im kommenden Jahr wird der Fachdienst (Frau Teuber) bis August die Bestellungen mit Angabe der von den Ortsräten vorgesehenen Flächen sammeln, damit rechtzeitig bestellt und zum Oktober gepflanzt werden kann. Frau Vorholt teilte hierzu ergänzend mit, dass bereits insgesamt 1.775 Blumenzwiebeln bestellt wurden (Winterlinge, Schneeglöckchen, Elfenkrokus, Zweiblättriger Blaustern und Schneeglanz als Nahrungsgrundlage für Insekten sowie Mininarzissen „fürs Auge“). Diese sollen in größeren Gruppen am Sportplatz, am Dorfplatz, auf der Bürgerwiese sowie an anderen noch zu bestimmenden Orten gepflanzt werden. Der Termin wird bekannt gegeben, sobald die Zwiebeln vollständig da sind, damit sie Bürgerinnen und Bürger an der Pflanzaktion beteiligen können.
- Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Grundstücks „Vor dem Berge“ (ehemaliger Spielplatz). Hier kursieren Gerüchte, dass das Grundstück entgegen der Empfehlung des Ortsrates, Interessenten aus Wehmingen vorrangig zu berücksichtigen, versteigert werden soll. Ist dies richtig? *Verwaltung: Davon ist im FD 1.3 nichts bekannt. Es bestand mal die Überlegung seitens des Verwaltungsvorstandes das Grundstück meistbietend zu vergeben. Wir haben jedoch davon abgeraten, uns als Stadtverwaltung bei den Wohnbaugrundstücken an der Preisspirale zu beteiligen. Dem hat er zugestimmt, weshalb das Grundstück entsprechend des Grundsatzbeschlusses des Rates veräußert werden soll (Ausschreibung über Newsletter; Vergabe an Ortsansässige bzw. Rückkehrer nach Sehnde; Kaufpreis = Bodenrichtwert).
- Anlässlich einer Auftaktveranstaltung Quartierskonzept am 13. September kam von Anliegern der Vorschlag, auf dem Grundstück ein Blockheizkraftwerk zu errichten, an welches die Straßen Holzgarten, Vor dem Berge und Buchenkamp angeschlossen werden könnten. Wäre dies eine grundsätzliche Option die weiterverfolgt werden könnte? *Verwaltung: Das ist sicher denkbar, sollte aber vor Veröffentlichung unseres Veräußerungswunsches durch Verwaltungsvorstand/ Politik entschieden werden. Die Art der Umsetzung müsste geprüft werden. Z.B. könnte das Grundstück stattdessen an einen Wärmevorsorger veräußert werden, der auf dem Grundstück das gewünschte BHKW errichtet und die interessierten Anlieger versorgt oder das Grundstück könnte als Gemeinschaftseigentum an die Grundstücksanlieger veräußert werden und diese errichten sich selbstständig ein BHKW auf diesem Grundstück, ebenfalls als Gemeinschaftseigentum.
- Es kursiert das Gerücht, dass seitens der Stadt bereits Planungen hinsichtlich eines neuen Baugebietes auf der Ostseite des Wasseler Wegs erfolgen. Wie ist hier der Sachstand? Wann ist angedacht, den Ortsrat mit einzubinden? *Verwaltung: Hierzu kann aus dem FD 1.3 nichts gesagt werden. Das fällt möglicherweise in den Verantwortungsbereich vom FD 4.1, mindestens in Bezug auf die Erstellung des notwendigen B-Plans.
Auf Wunsch einiger Bürgerinnen und Bürger würde der Ortsrat gerne im kommenden Jahr einen Dorf-/ Straßenflohmarkt in Wehmingen veranstalten. Wie sind hier die Voraussetzungen und Anforderungen? *Verwaltung: Hier muss unterschieden werden, ob es sich um einen „Garagenflohmarkt“ handelt oder wirklich um einen „Straßenflohmarkt“. Ein Garagenflohmarkt bedarf keiner weiteren Erlaubnis. Voraussetzung wäre, dass Jeder auf seinem Grundstück bleibt und keine öffentliche Fläche benutzt wird. Sollte es sich um einen Straßenflohmarkt handeln und somit auch Straßen und Bürgersteige benutzt werden, ist eine Erlaubnis der Nutzung bei Herrn Torsten Winter zu beantragen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass für Flohmärkte keine Veranstaltungsanzeige eingereicht werden muss. Sollten auch Speisen und Getränke verkauft werden (egal ob Garagenflohmarkt oder Straßenflohmarkt), ist eine Anzeige eines Gaststättengewerbes (Anzeige nach §2 NGastG) notwendig.
- Der Verbindungsweg zwischen Dr.-Sauer-Straße und „Roter-Berg-Ring“ ist in einem desolaten Zustand. Wildkräuter wachsen hier in den Weg. Der Weg müsste dringend gereinigt und instandgesetzt werden. Dies wurde bereits mehrfach beanstandet. - An der Hohenfelser Straße wachsen Wildkräuter in den Fußweg, auch hier bedarf es einer Reinigung. - Der Ablauf des Regenwassers vom Grundstück der Kirche ist vom Kontrollschacht zum Einlass in den Kanal versandet und durch Wurzeln beschädigt. Hier bedarf es einer Instandsetzung.
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