Auszug - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2020 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
- Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 163.122,19 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
30 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
0 | Enthaltung/en |