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Ratsinformationssystem
Auszug - Anfragen an die Verwaltung
Herr Schinze-Gerber fragt an ob es bei der Notplatzvergabe ein ,,Windhund Prinzip“ gibt.
Frau Strauß antwortet, dass eine Notbetreuung meist recht kurzfristig ausgerufen wird, oftmals ist die Zeit so knapp, dass die Eltern in wenigen Stunden eine Anmeldung zur Notbetreuung abgeben müssen, damit die Verwaltung prüfen kann, ob der Platz gerechtfertigt ist. Daher hat bisher keine Prüfung stattgefunden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt gab es dahingehend keine negativen Rückmeldungen oder Probleme. In der Satzung steht jedoch, dass ein Notdienstplatz nur in Anspruch genommen werden kann, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht. Aufgrund des Zeitungsartikels wird das Thema nochmal in der nächsten Leitungsdienstbesprechung aufgearbeitet.
Herr Ostermeyer fragt an, warum in dem Zeitungsartikel steht, dass bei der Stadt Sehnde nur Vollzeitbeschäftigte in der Einrichtung arbeiten.
Frau Strauß antwortet, dass dies nicht richtig ist. Es wird versucht auf die Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiten einzugehen und die Wünsche umzusetzen. |