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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Moltkestraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
Beschluss: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, einen Teil des Flurstücks 261/17 der Flur 5, Gemarkung Sehnde, als Teilfläche der Straße „Moltkestraße“ in Sehnde zur Größe von insgesamt ca. 76 qm, derzeit Straßenbegleitgrünfläche gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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