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Auszug - Bebauungsplan Nr. 156 "Südlich Ost-West-Straße" im Ortsteil Dolgen, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Der Ortsrat wünscht bei der Planung die Möglichkeiten einer Freifläche zu prüfen und weist auf den Erhalt der vorhandenen prägenden Bäume am südlichen Rand des Plangebiets hin. Beschluss: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 „Südlich Ost-West-Straße“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude an der Ost-West-Straße „Turnhalle“ (Schützenhaus) und „Kindergarten“ mit Feuerwehr sowie den Sportplatz mit Spielplatz. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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