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Auszug - Satzung der Stadt Sehnde zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Die Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag c) 1 zur BV 2024/417. Hiernach schlägt Herr Bürgermeister Kruse vor, die bereits unter TOP 5 von Herrn Toboldt formulierten Änderungen des Beschlussvorschlags nochmals von ihm vorzutragen zu lassen. Herr Toboldt trägt diese nachfolgend vor:
- Im Beschlussvorschlag c) 1. sollen die Worte „neu zu schaffende“ durch die Worte „neu geschaffene“ ersetzt werden. - Dem Beschlussvorschlag c) 1 möge folgender Satz angefügt werden: „Zukünftig soll wie bisher das Straßenzustandskataster der Stadt Sehnde und der Zustand der Kanalleitungen im Untergrund das Kriterium für die Straßenerneuerung sein.“
Auf Vorschlag von Herrn Kruse erklärt Herr Toboldt, dass dieser Satz auch als eine eigenständige Beschlussvorschlagsnummer in der BV 2024/0417 stehen kann und nicht an den Beschussvorschlag c) 1. angefügt wird.
Herr Pöser wiederholt seinen Antrag aus der Beratung zu BV2024/0416, dass dem Beschlussvorschlag noch beizufügen sei, dass in den Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2025 eine Prüfung stattfinden möge, inwieweit nach der Neuberechnung der Grundsteuer auf Grund der Grundsteuerreform eine Erhöhung der Grundsteuer zur Kompensation der wegfallenden Anliegerbeiträge erfolgen könnte.
Nach weiteren Diskussionen stellt Frau Anna Marotzke einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass nunmehr über den Beschlussvorschlag aus der BV 2024/0417 abgestimmt werden möge.
Die Vorsitzende lässt über den Antrag von Frau Marotzke abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
8 Ja 1 Enthaltung 0 Nein
Anschließend lässt die Vorsitzende über den Antrag von Herrn Pöser abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
1 Ja 0 Enthaltung 8 Nein
Hiernach lässt die Vorsitzende über den Antrag von Herrn Toboldt auf Änderung und Ergänzung des Beschlussvorschlages wie vorgetragen abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
8 Ja 1 Enthaltung 0 Nein
Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:
Zur Kompensation der wegfallenden Straßenausbaubeiträge der Anlieger*innen sollen als Gegenfinanzierung neu geschaffene Flächen zur Gewerbeneuansiedlung sowie zur regenerativen Energiegewinnung dienen.
Abstimmungsergebnis:
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