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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtungen gem. § 60 NKomVG von Ortsratsmitglied Herr Jens Reimann
Ortsbürgermeister Brozy weist das Ortsratsmitglied Jens Reimann gemäß § 43 NKomVG auf der ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigt das Ortsratsmitglied durch seine Unterschrift. |