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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Eichstraße" in Sehnde, Ortsteil Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Absicht der Einziehung -
G. Kraft erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2023/0363 zur Absicht der Einziehung von Teilflächen der Straße „Eichkamp“ in Sehnde, Ortsteil Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetzes (NStrG). Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Beschluss: Es ist beabsichtigt, einen Teil des Flurstücks 308/1 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Eichstraße“ in Bolzum zur Größe von insgesamt ca. 31 qm, derzeit Straßenfläche gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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