Auszug - Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde;
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2022 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Sehnde sowie Entlastung der Betriebsleitung
Herr Wissmann stellt den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Sehnde vor, erläutert die wesentlichen Zahlen und geht auf die zwei Prüfungsvermerke ein.
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen.
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
- Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
- Der Jahresüberschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 75.307,34 € wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
9 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
0 | Enthaltung/en |