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Auszug - Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde; hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2022 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Sehnde sowie Entlastung der Betriebsleitung
Beschluss: 1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt. 3. Der Jahresüberschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 75.307,34 € wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
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