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Auszug - Beschluss über eine Veränderungssperre für den Bereich "Eichenkamp" im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde
Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden
Beschluss: Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10, 11 und 58 NKomVG beschließt der Rat der Stadt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ im Ortsteil Evern eine Veränderungssperre in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
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